Wir sind der Ansicht, dass Teilhabe am Kunst-und Kulturbetrieb ein Grundbedürfnis darstellt und nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängig sein darf.                                                Deshalb ist es den Gründerinnen der Jugendkunstschule-Senden e.V. ein besonderes Anliegen, Kindern und Jugendlichen ein niedrigschwelliges Angebot zu machen und ihnen einen kostenlosen Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen.                                                       Unsere Angebote werden von Stiftungen, Vereinen und Institutionen finanziell unterstützt. Wir erhalten Projektfinanzierungen aus Landes-und Bundesmitteln.

Vereinszweck

Die Jugendkunstschule Senden e.v. ist gemeinnützig und als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt.                                           Die Gemeinde Senden hat die JuKu als förderungswürdig eingestuft.

Zweck des Vereins ist die Förderung künstlerischer und kultureller Kinder-und Jugendbildung. Der Verein will Kindern und Jugendlichen, insbesondere auch aus bildungsbenachteiligten Familien, Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern, die aus Krisengebieten zu uns gekommen sind, Zugang zu kultureller und künstlerischer Bildung ermöglichen. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke

 

Der Verein verfolgt im Rahmen der freien Jugendhilfe die Förderung der kulturellen Jugendbildung. Hierzu soll das Zusammenwirken der in der kulturellen Jugendbildung tätigen und an der Förderung und Entwicklung der kulturellen Jugendbildung interessierten Kräfte organisiert und koordiniert werden.

Schutzkonzept

Kinderschutzkonzept der Jugendkunstschule Senden e.V. gemeinnütziger freier Träger der Jugendhilfe

 

Leitbild

Die Mitglieder der Jugendkunstschule (JuKu) wenden sich gegen jegliche Form

von Gewalt. Ein respektvoller Umgang mit den anwesenden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist die Voraussetzung zur Teilnahme an unseren Projekten. Konflikte werden immer gewaltfrei gelöst.

Dieser Grundsatz ist wesentlicher Bestandteil unserer Umgangsregeln.

Kinderrechte werden thematisiert und auf ihre Einhaltung wird von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geachtet.

 

Kooperation

1. Schule / Regelmäßiger Austausch mit der Schulsozialarbeit

2. Beratungsstellen

           3.Jugendamt

 

 

Warum wird ein Kinderschutzkonzept benötigt?

Kinder und Jugendliche müssen überall dort wo sie sich aufhalten, vor jeder Form von Gewalt geschützt werden. Die Gründer und Mitglieder der Jugendkunstschule sind sich der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen sehr bewusst, weil es sich bei den Mitgliedern durchweg um Sozialpädagoginnen, Pädagoginnen und pädagogische Mitarbeiterinnen von Schulen und Bildungseinrichtungen, sowie eine Rechtsanwältin handelt.

Der Umgang der JuKu Mitglieder mit Jungen und Mädchen ist geprägt von Respekt und Wertschätzung. Die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden selbstverständlich geachtet und respektiert. Ein Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche soll den Rahmen bilden, an dem sich der Umgang miteinander orientiert und dient dazu, Fragen zu beantworten und praktische Handlungsleitlinie zu vermitteln.

 

Die Jugendkunstschule schafft in ihren Angeboten - insbesondere dem interkulturellen Mädchentreff ANIMA- Raum für die Beantwortung von Fragen der Besucherinnen, dient dem Informationsaustausch und bietet die Möglichkeit für Gespräche über persönliche Probleme.

Die Mitglieder der JuKu sind kompetente Ansprechpersonen die zuhören und helfen können, wenn Kindern und Jugendlichen vor Ort oder beispielsweise im familiären Umfeld in irgend einer Form Gewalt angetan wird.

Die Leitung des jeweils durchgeführten JuKu Projekts ist für die Umsetzung des Schutzkonzepts verantwortlich. Sie steht diesbezüglich im Austausch mit den anderen Mitgliedern der JuKu. Das Konzept wird auf Bedarf kontinuierlich weiter entwickelt und neuen Situationen angepasst. Die Kinder und Jugendlichen sollen bei der Entwicklung beteiligt werden, denn sie sind Experten in eigener Sache.

Der Austausch darüber vermittelt den Kindern und Jugendlichen das Gefühl von Bedeutung und Selbstwirksamkeit. Auch werden ihnen mögliche Gefahren und Risiken auf diese Weise näher gebracht, ohne sie zu ängstigen.


 

Risikoanalyse

Die Grundlage eines Schutzkonzeptes bildet ab, an welchen Stellen und in welchen Situationen sich Risiken verbergen und Gefährdungen entstehen können. Die Ergebnisse dieser Analysen zeigen auf, welche konzeptionellen und strukturellen Verbesserungen im Sinne des Kinderschutzes bei Angeboten der JuKu möglicherweise erforderlich sind.

Die Risikoanalysen verfolgen systematisch die Frage, welche Bedingungen Täter und Täterinnen vor Ort nutzen könnten, um jede Form von Gewalt vorzubereiten und zu verüben. Zum anderen wird der Frage nachgegangen, wie groß die Gefahr ist, dass betroffene Mädchen und Jungen in der JuKu keine Unterstützung und Hilfe finden oder möglicherweise gar nicht danach suchen.

Wie bereits ausgeführt, wird die Expertise der Kinder und Jugendlichen wesentlich berücksichtigt und im Sinne des Kinderschutzes umgesetzt. Aber nicht nur die Gefährdungen werden untersucht.

 

Beispiel: Mädchentreff ANIMA In Bezug auf den Mädchentreff wurden beispielsweise gemeinsam mit unseren Besucherinnen die Räumlichkeiten des KOMM inspiziert. Rückmeldungen haben ergeben, dass sich die Besucherinnen in den Räumlichkeiten wohl fühlen. Ausreichende Lichtquellen sind vorhanden, alle Räume sind grundsätzlich offen und dürfen auch nicht abgeschlossen werden. Die Kinder und Jugendlichen haben keine Angst, sich im KOMM zu bewegen. Das Außengelände des KOMM ist weitläufig und in der dunklen Jahreszeit beleuchtet. Mit den Besucherinnen des Mädchentreffs wird regelmäßig, auch situativ erörtert, welche Dinge die Mädchen als bedrohlich oder beängstigend empfinden und wie sie mit der jeweiligen Situation gut umgehen können. Es ist geübte Praxis, dass die Mädchen sich an die Leiterin des Mädchentreffs wenden, wenn sie sich im KOMM oder im Umfeld des KOMM falsch wahrgenommen oder ungerecht behandelt fühlen.

 

Insbesondere respektloses Verhalten von Erwachsenen den Kindern gegenüber führt zu Beschwerden der Mädchen. Bisher konnten diese Situationen immer gut und einvernehmlich gelöst werden. Es ist erkennbar, dass die Interventionen der Leiterin bei Krisen und Konflikten den Mädchen ein Bewusstsein für ihre Rechte vermitteln. Auch lernen die Kinder durch eigene Anschauung, dass es verschiedenste Möglichkeiten gibt Konflikte zu klären und sie wenden diese Lösungsstrategien auch zunehmend selber an.

Nähe und Distanz

Nähe und Distanz sind wichtige Komponenten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Wir bieten den Teilnehmenden verlässliche, verbindliche und tragfähige Beziehungen zu uns Erwachsenen. Die Beurteilung von angemessener Nähe oder Distanz erfolgt individuell und situationsabhängig. Eine angemessene Sprache ist selbstverständlich. Die Wahrnehmung von Signalen, sowohl verbal als auch nonverbal, stehen im Fokus. Jeder von uns entscheidet individuell, inwieweit Körperkontakt gewollt, angemessen und akzeptiert ist. Hier werden von den Kindern und Jugendlichen die Grenzen gesetzt!

Bei Konflikten achten wir darauf, objektiv zu urteilen und zu handeln. Dabei muss jegliche Art, verbal oder nonverbal von Druck oder Drohung unterlassen werden. Auf Augenhöhe zu agieren bedeutet nicht, auf der gleichen Stufe zu stehen. Es wird ein offener Umgang mit Fehlern gepflegt. Dazu gehört es auch, sich zu entschuldigen. Es ist uns entscheidend wichtig, dass deutlich vermittelt wird, dass nicht der Mensch, der sich falsch verhalten hat, abgelehnt wird, sondern sein Fehlverhalten.

 

Maßnahmen bei Regelverstoß

Bei einem Regelverstoß soll angemessen beurteilt und kommuniziert werden, welche Folgen dieser hat. Hier kommt es immer darauf an, welcher Verstoß vorliegt. Mit einbezogen werden sollte, ob das Kind oder der/die Jugendliche bereits mehrfach negativ aufgefallen ist. Je nach Verstoß, können auch die Eltern informiert werden. Als letztes Mittel kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Es können aber auch andere Verbote greifen, wie z.B. eine „Besuchspause“ von einer oder mehrerer Wochen für die betreffende Person. Bisher reichte es aber, auf diese Möglichkeit hinzuweisen, damit Probleme gelöst werden konnten.

 

Kommunikation / Sprache

Wir versuchen, in jeder Situation sachlich zu bleiben. Es ist wichtig, klare und nachvollziehbare Aussagen zu machen. Verständliche Erklärungen in einfacher Sprache sind selbstverständlich. Das Gespräch sollte respektvoll und wertschätzend geführt werden. Dazu gehört, dass Beteiligte zuhören und ausreden lassen. Im Vordergrund stehen Akzeptanz und Toleranz. Im Allgemeinen sollte grundsätzlich deutsch gesprochen werden, damit keine Ausgrenzung stattfindet. Auch Umgangssprache hat ihre Berechtigung.

Medienkonsum / Soziale Medien

Die Handynutzung ist auch bei der JuKu ein Thema. Die Mitarbeitenden sind sich in diesem Bereich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Wenn möglich, sollte als Alternative zur Handynutzung praktische, kreative Arbeit angeboten werden.

 

 

Die Mitarbeitenden sind sensibilisiert, wenn es um Inhalte von Sozialen Medien geht. Es wird darauf geachtet, dass keine pornografischen oder gewalttätigen Inhalte gezeigt oder ausgetauscht werden. Cybermobbing und Mobbing gelten als verwerflich. Auch wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Weiterleitung von fragwürdigen Fotos und Inhalten strafbar ist. Wenn die Teilnehmenden unangemessene oder beängstigende Nachrichten oder Kontaktgesuche während eines Projekts oder des Mädchentreffs auf ihrem Handy erhalten, haben sie sich auch bereits in der Vergangenheit an die Leitung des Projekts gewandt. Gemeinsam mit den Anwesenden werden die jeweiligen Sachverhalte erörtert und diskutiert. Das führt bei allen Beteiligten zu erhöhtem Bewusstsein und größerer Aufmerksamkeit, problematischen Inhalten und Situationen gegenüber. Auch stärkt diese Art des Umgangs mit dem Thema Internet bei den Kindern und Jugendlichen das Gefühl für die eigenen Rechte und unterstützt die eigene Fähigkeit zur Abgrenzung unangemessenem Verhalten und Inhalten gegenüber.

 

Erweitertes Führungszeugnis

  • Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet Mitarbeiter der öffentlichen und freien Jugendhilfe zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Alle praktisch Mitarbeitenden der JuKu verfügen über ein erweitertes Führungszeugnis.

Partizipation

  • Systemische Beteiligung der Beteiligten Kinder und Jugendlichen an relevanten Entscheidungen die sie selber betreffen und einschließlich der Gewichtung der jeweils geplanten Aktivitäten. Z.B. die Entscheidung, was jeweils donnerstags im Mädchentreff gekocht werden soll.

Jugendwohlgefährdung“

- Schutzauftrag bei älteren Kindern und Jugendlichen Risikofaktoren wie mangelnde schulische/berufliche Perspektive oder familiäre Spannungen

- Jugendliche zeigen ihre körperlichen und seelischen Verletzungen, z.B. durch grenzüberschreitende Aktionen bis hin zu depressiver Zurückgezogenheit

 

- Mitarbeiter der JuKu können als Vermittler zwischen Eltern und Jugendlichen auftreten um Hilfe zu vermitteln.

  •  

 

Interventionsabläufe ( Handlungsschritte )

 

1. Anhaltspunkte für eine Gefährdung werden wahrgenommen

 

 

3. Bei Nichtbestätigung des Verdachts weiter beobachten

 

4. Bei Bestätigung des Verdachts erfolgt Besprechung im Team der JuKu

  1. 2. Kontrolle des Verdachts mit Checkliste

 

5. Beratung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft/ Beratungsstelle

 

6. Wenn notwendig: Meldung an das Jugendamt

 

 

 

 

Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 8a SGB
VIII

 

  1. 5

Austausch im JuKu Team.
Die Einschätzung der Gefährdung im Team ist besonders gut geeignet, die eigenen
Sichtweisen einer Überprüfung zu unterziehen. Es gilt, einem übereilten und unreflektierten Handeln entgegen zu wirken, was andererseits aber
nicht heißen darf, Notfallsituationen abzuwarten.

Es empfiehlt sich, Beobachtungen und Eindrücke frühzeitig zu dokumentieren.
Erhärten sich die Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung, wird die Hinzuziehung von entsprechend qualifizierten Fachkräften beim Jugendamt eingeleitet.

 

Gesetzlicher Rahmen Dieser schafft den Rahmen für die Verpflichtungen des Trägers zur Sicherung des Kindeswohls.

Bürgerliches Gesetzbuch BGB

Das BGB beschreibt den Begriff der Kindeswohlgefährdung und knüpft an den Schutzaspekt an.

Die Rechte der Eltern enden dort, wo das Wohl des Kindes gravierend gefährdet ist. Der Staat ist dann verpflichtet einzugreifen. Im Rahmen einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird das Familiengericht tätig.

 

 

Gesetzliche Grundlage

§8aSGB VIII geht es darum, die eigene Verantwortung als Mitarbeitende der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wahrzunehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, zum Wohle des Kindes oder Jugendlichen zu agieren. Erst wenn die eigenen Bemühungen und Anstrengungen zur Abwehr einer Gefährdung scheitern, muss das Jugendamt eingeschaltet werden.

Bundeszentralregistergesetz ( BZRG )

Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die Erteilung in den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist oder wenn es für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen benötigt wird. Grundsätzlich sind Führungszeugnisse für alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorzulegen.

 

Kinderschutz in der JuKu

Im Umgang mit Betroffenen werden wir wie folgt vorgehen:

Ruhiges und überlegtes Reagieren. Heftige Reaktionen belasten betroffene Kinder und lassen sie oft verstummen.

Keine Vorwürfe machen, auch wenn das Kind/Jugendlicher sich uns erst spät anvertraut.

Das Kind/den Jugendlichen für den Mut sich zu äußern loben.

Offene Fragen werden in einem ruhigen Tonfall gestellt, wie z.B. über den Ablauf der Handlung. Wichtig ist es an dieser Stelle, keine Details vorzugeben/zu suggerieren.

Hohe Akzeptanz, wenn das Kind/der Jugendliche nicht weitersprechen möchte.

Sachliche Feststellung, dass die Handlung nicht in Ordnung war.

 

 

 

Die Aussagen des Kindes/des Jugendlichen werden nicht in Frage gestellt – auch wenn die Schilderung zunächst unlogisch erscheint.

Keine Diskussion ob das Kind/der Jugendliche etwas falsch gemacht hat. Die Verantwortung trägt ausschließlich der Täter!

Vermeidung der Äußerung nach drastischen Strafen für den Täter.

Nichts versprechen, was nicht gehalten werden kann!

Um die nötige fachliche Hilfe und Unterstützung zu erhalten, arbeiten wir mit einem niedergelassenen Psychotherapeuten und Supervisor zusammen. Als Ansprechpartner steht auch das Kreisjugendamt zur Verfügung.

 

 

Senden im September 2023

 

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Unsere Kreativangebote finden in verschiedenen Einrichtungen und Räumen in Senden statt.

Kontakt

Telefon: 02598-918767

Mail: jugendkunstschule.

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